i m p r e s s u m  &   a g b

Informationen, die meine Besucherinnen und Besucher lesen können, und die hier stehen, damit ich nicht abgemahnt werde von abmahnwütigen Menschen. Und die meine Besucherinnen und Besucher auch lesen sollten, damit sie wissen, dass ich auch bei Jobs, die optiert wurden und für die Zeit durch mich geblockt wurde, die dann aber wegen des Auftraggebers nicht zustande kommen oder abgesagt werden, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% pro Tag nehme. Sollte der Job einen Tag vor Buchung nicht zustandekommen, werden 100% des vereinbarten Tagessatzes fällig. Ja, auch wenn nur gewhatsappt wurde. Ja, auch wenn das Ganze nur mündlich war. Ja, auch wenn das nur eine Option war. Und übrigens: ja, das ist legal.

L o s  G e h t ' s

Angaben gemäß § 5 TMG:

Liebig Werke

Inhaberin Jana Mohr

Bogenstraße 45 a

20 144 Hamburg

Deutschland

 

E-Mail: jana@liebigwerkede

Fon: 0171 839 93 39

 

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Jana Mohr

Steuernummer: 42 164 02192

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

1. INHALT DES ONLINEANGEBOTES

Alle Arbeiten von Jana Mohr sind Dienstleistungen. Bei Beauftragung kommt also ein Dienstleistungsvertrag zustande. Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. VERWEISE UND LINKS

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3. URHEBERRECHT

Die gezeigten Arbeitsbeispiele sind nicht zur Vervielfältigung bestimmt und dienen ausschließlich Informationszwecken. Das Copyright liegt bei den jeweiligen Agenturen bzw. Auftraggebern.

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

4. DATENSCHUTZERKLÄRUNG

DATENSCHUTZ

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

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Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

 

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5. RECHTSWIRKSAMKEIT DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR LEISTUNGEN VON JANA MOHR ALS FREIE TEXTERIN, KONZEPTERIN UND KREATIVE

Diese AGB sind öffentlich unter der Internetadresse liebigwerke.de einsehbar und haben Gültigkeit für sämtliche hier beschriebenen und alle diesen ähnlichen Dienstleistungen der Konzeptions- und Werbetexterin Jana Mohr – im folgenden auch Auftragnehmer genannt – und ihren Auftraggebern.

 

1  AUFTRAGSERTEILUNG

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Vertragsgrundlage für die Erstellung der Werke und Dienstleistungen von Jana Mohr in den Bereichen Marketingberatung, Werbung, Konzeption, Text, Websiten-Text, Werbetext, Filmkonzept, Bewegtbildkonzept sowie alle mit diesen Themen verbundenen Dienstleistungen.

(2) Diese AGB sind grundlegender Bestandteil jedes schriftlich wie mündlich geschlossenen Vertrages zwischen Jana Mohr und ihren Auftraggebern. Abweichende Regelungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers sowie Änderungen oder Ergänzungen der hier vorliegenden AGB werden nur dann gültig, nachdem sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden. Es gelten die hier vorliegenden AGB von Jana Mohr uneingeschränkt auch dann, wenn der Auftragnehmer den abweichenden Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners / Auftraggebers nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.

 

 

2 URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHT

(1) Unabhängig von der Schöpfungshöhe sind alle vom Auftragnehmer an den Auftraggeber in mündlicher wie schriftlicher Form übermittelten Ideen, Konzeptionen und Texte, hierzu zählen auch Vorarbeiten, Skizzen, Auszüge und Entwürfe, urheberrechtlich geschützt. Das Nutzungsrecht wird für den im Auftrag schriftlich vereinbarten Umfang nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars gesondert und schriftlich erteilt. Wird im Auftrag nichts anderes vereinbart, so gilt die Übertragung des einfachen Nutzungsrechtes.

(2) Werden Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers durch den Auftraggeber in einem größeren Umfang als vertraglich vereinbart genutzt, ist eine entsprechend höhere Vergütung nachzuentrichten.

(3) An Entwürfen und Texten werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte.

 

 

3 KOSTENVORANSCHLÄGE UND VERGÜTUNG

(1) Die Leistungen des Auftragnehmers werden auf Basis des im Kostenvoranschlag übermittelten und durch Auftragserteilung des Auftraggebers akzeptierten Honorars abgerechnet.

(2) Ein Projektfestpreis bezieht sich auf den nach Erfahrungswerten vor Auftragsausführung absehbaren Aufwand. Ergeben sich höhere Aufwände als angenommen, wird dies dem Vertragspartner bei Bekanntwerden der Umstände schriftlich mitgeteilt.

(3) Ändert der Auftraggeber im Projektverlauf die Aufgabenstellung, so ist der bis zum Zeitpunkt der Änderung entstandene Aufwand gegenüber dem Auftragnehmer zu vergüten; bei erkennbarem Mehraufwand wird ein erweitertes Angebot erstellt.

 

 

4 ZAHLUNG

(1) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Akontorechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.

(2) Bei Neukunden gelten folgende Abschlagszahlungen in Form von Akontorechnungen als vereinbart: 30 v.H. der Auftragssumme bei Auftragserteilung, 50 v.H. der Auftragssumme sofort nach Lieferung der Hälfte der vereinbarten Leistungen und 20 v.H. nach Beendigung des Auftrages innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.

(3) Die Abschlagsregelung gilt grundsätzlich auch bei allen anderen Aufträgen ab einem Honorar von über EUR 1.500 EUR zzgl. 7 % MwSt. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen zugrunde gelegt.

 

 

HAFTUNG, GEHEIMHALTUNG, VERSAND, KSK-ABGABE

Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und grundsätzlich nicht für Sach- und andere Schäden in den Räumen des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer mit Auftragserteilung und auch über das Ende einer Vertragsbindung hinaus von sämtlichen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit den Arbeiten des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber geltend gemacht werden sollten; hierzu zählen z. B. Ansprüche aus der sogenannten Prospekthaftung oder Ansprüche wegen möglicher Verletzungen etwa des Wettbewerbsrechts, des Arzneimittelrechts, des Kennzeichenrechts und des Lebensmittelrechts sowie aller anderen Rechtsbestimmungen. Das Endlektorat und die rechtliche Überprüfung sind generell nicht Bestandteile von Aufträgen. Sämtliche inhaltlichen Überprüfungen obliegen den Vertragspartnern / Auftraggebern des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit und die Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.

 

Eine Haftung des Auftragnehmers für inhaltliche  oder orthographische Fehler in Texten ist ausgeschlossen. Mit der Abnahme von Texten und Werbemaßnahmen gelten diese als durch den Auftraggeber freigegeben, auch hinsichtlich jeglicher Rechtsfragen

Auf Wunsch kann der Auftragnehmer einen externen Dienstleister für das Lektorat empfehlen.

(2) Eine Haftung des Auftragnehmers ist grundsätzlich auf die Höhe des für den Auftrag vereinbarten Honorars beschränkt.

(3) Sollte ein Auftraggeber aus urheberrechtlichen oder anderen Gründen nicht zur Verwendung von an den Auftragnehmer übermittelten Texten oder Bildern berechtigt sein, so stellt dieser den Auftragnehmer von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellung von der Haftung durch den Auftraggeber gilt auch dann, falls der Auftragnehmer im Zusammenhang mit auftragsgemäß angefertigten Arbeiten auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen werden sollte, etwa weil durch Inverkehrbringung von Arbeitsproben zur Eigenwerbung von Dritten eine Urheberrechtsverletzung erblickt werden sollte.

(4) Die abschließende rechtliche Überprüfung aller Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers obliegt allein dem Auftraggeber, da der Auftragnehmer nicht über die entsprechende juristische Expertise verfügt.

 

(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung über alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag übermittelten Geschäftsgeheimnisse – auch über den Bestand einer Geschäftsbeziehung hinaus. Gedruckte oder im Internet veröffentlichte Werke unterliegen keiner Verpflichtung zur Geheimhaltung, auch nicht etwaigen Geheimhaltungsverpflichtungen des Auftraggebers.

 

(6) Lieferverzögerungen: Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die auf der Vernachlässigung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber beruhen, z. B. verspätete oder versäumte Bereitstellung von Informationen, die für die Ausarbeitung eines Werkes des Auftragnehmers erforderlich sind. Die Abnahme eines elektronisch oder postalisch versandten Entwurfs ist erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung Mängel rügt. Sollten wesentliche Abweichungen vom ursprünglichen Auftragsgegenstand bestehen und der Auftraggeber diese fristgerecht rügen, wird der Auftragnehmer diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.

 

(7) Kündigung durch den Auftraggeber: Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der Dienstleistung den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grunde kündigen, z. B. aufgrund durch den Auftragnehmer zu verantwortenden Lieferverzugs. Der Auftragnehmer ist in diesem Falle dazu berechtigt, den bis dahin entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Kündigt der Auftraggeber vorzeitig ohne Angabe gewichtiger Gründe, so ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, 75 Prozent der vereinbarten und noch nicht geleisteten Vergütung als Ausfallhonorar zu verlangen. Ein Abzug jener Aufwendungen, die durch die Kündigung nicht mehr entstehen, jedoch bei planmäßiger Fortsetzung des Vertragsverhältnisses sonst entstanden wären, ist in diesem Falle nicht möglich.

(8) Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Auftraggeber zu nennen, deren Logo sowie Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung zu zeigen, auch auf eigenen Webseiten. Der Auftragnehmer darf die von ihm entwickelten Ideen, Texte, Konzepte und Werbemittel zeitlich und räumlich unbeschränkt zur Eigenwerbung nutzen. Die Nutzungsrechte an Entwürfen, die vom Auftraggeber abgelehnt oder nicht ausgeführt wurden, bleiben uneingeschränkt beim Auftragnehmer.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Daten in ausreichender Qualität (Auflösung) und bei gedruckten Werken darüber hinaus je fünf Belegmuster zur Verfügung.

 

(9) Der Versand von Unterlagen und Dateien erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Sollen die generellen Risiken des E-Mail-Versands – auch bei verschlüsselten Dateien – ausgeschlossen werden, wählt der Auftraggeber vor Auftragserteilung die Versandform Einschreiben.

(10) Künstlersozialkasse: Die sogenannte Künstlersozialkasse (KSK) erhebt nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVersG) für Selbständige Künstler/Publizisten eine Künstlersozialabgabe, sofern ein Auftraggeber „nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilt bzw. die Gesamtsumme der in einem Kalenderjahr gezahlten Entgelte 450,- € übersteigt“. Diese gesetzliche Abgabe wird pauschal und unabhängig davon erhoben, ob der Auftragnehmer in der Künstlersozialversicherung versichert ist. Für die Zahlung der Künstlersozialabgabe ist eine formlose Meldung des Auftraggebers über die Inanspruchnahme von Leistungen des Auftragnehmers bei der Künstlersozialkasse gesetzlich vorgeschrieben.

Anmerkung: Dieser Hinweis ist nicht als Billigung dieser gesetzlichen Regelung durch den Auftragnehmer und auch nicht als Zustimmung zur pauschalen Einordnung als „Künstler oder Publizist“ zu werten. Es wird lediglich auf die durch den gesetzlichen Zwang entstandenen Verpflichtungen hingewiesen.

 

FÜR ALLE VERTRÄGE MIT DEN LIEBIG WERKEN / JANA MOHR GILT:

(1) Erfüllungsort ist Hamburg

(2) Gerichtsstand ist bei allen Uneinigkeiten Hamburg

(3) Für alle Verträge auf der Basis dieser AGB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so sind diese durch Regelungen zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die dem beabsichtigten Sinn und Zweck entsprechen.

 

Stand dieser AGB: zuletzt aktualisiert im Januar 2024